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Ausweitung der "3G"- Regel ab 19.08.2021!

Liebe Mitglieder des 1. KDO,

wir ihr sicherlich schon in den Nachrichten verfolgen konntet, sind die Inzidenzen in den letzten Wochen immer weiter angestiegen. Dies hat nun zu einer Ausweitung/ Verschärfung der sog. „3G“-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 (bzw. 100) geführt.


Die neuen Regelungen gelten ab dem 19.08.2021. Für uns hat das die folgende Auswirkung:


  • Alle Personen, die bisher nicht vollständig geimpft oder genesen sind (bzw. hierüber noch keinen entsprechenden Nachweis beim Verein eingereicht haben – Silke hat hierzu am 17.08. nochmal über die App erinnert), müssen zukünftig zwingend einen negativen Test (max. 24 Stunden alt) vorweisen, um am Training teilnehmen zu können.

  • Die Testpflicht gilt ab dem 19.08.2021 auch für unsere Karate-Kids. Ab dem Schulbeginn kann uns auch gerne das sog. „Testheft“ der jeweiligen Schule vorgelegt werden. Für die Zwischenzeit bitten wir auch die Eltern vor dem Betreten der Halle, ein Ergebnis Ihrer Kinder vorzulegen.

  • Die Personen, die bisher noch keinen Nachweis über die vollständige Impfung bzw. eine Genesung eingereicht haben, bitten wir erneut, dies nachzuholen. In diesem Fall könnt ihr von einer Testpflicht befreit werden.

  • Auch der Mindestabstand von 1,50 Metern ist zu jeder Zeit (insb. wenn das Training ohne eine zulässige Mund-/ Nasenbedeckung stattfindet) einzuhalten.

Wir bitten um euer Verständnis, dass wir keinen Einfluss auf die neuen Regelungen haben und auch keine Ausnahmen machen können. Wir sind diesbezüglich auch die falsche Anlaufstelle, um Grundsatz-Corona-Diskussionen zu führen. Die Maßnahmen bedeuten auch für uns einen erheblichen Mehraufwand vor jedem Training, den wir aber gewillt sind einzugehen, damit wir den Trainingsbetrieb weiterhin aufrechterhalten können.


Die beschriebenen Regelungen gelten selbstverständlich auch für unsere Grillfeier am 27.08.2021.


Wir gehen davon aus, dass die Einhaltung der neuen Maßnahmen von der Stadt kontrolliert wird und bitten euch daher um eure Unterstützung.

Nur gemeinsam wird es uns weiterhin möglich sein, den Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten. Wir denken, dass dies im Interesse von euch allen ist.


Anbei und falls Bedarf zum Nachlesen besteht verlinken wir euch auch die Konsolidierte Lesefassung der Coronavirus-Schutzverordnung (Stand 19.08.2021).


Danke für eure Mithilfe und bleibt gesund!

Euer 1. KDO




lf_coschuv_stand_19.08.21_final
.pdf
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